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Der zentrale Bereich unserer Arbeiten für unsere Kunden. Zugelassene Stellen überwachen - nach den Vorgaben des Bundesimissionsschutzgesetzes (BImSchG) HESTIA bereitet die Feuerungsanlagen für diese Messungen vor. Unser Wissen um die Eigenschaften des Brennstoffs Holz sichert den umweltgerechten Betrieb Ihrer Feuerungsanlage.
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GenehmigungsvorgabenFür die Errichtung und den Betrieb von Holzenergieanlagen sind je nach Anlagengröße, Brennstoffeinsatz und Anlagentechnik unterschiedliche Genehmigungsverfahren zu beachten.
Emissionsgrenzwerte der TA Luft (Genehmigung nach 4. BImSchV) |
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Eckpunkte der neuen 1. BImSchV
Übergangsfristen der neuen 1. BImSchV.Emissionsgrenzwerte der neuen 1. BImSchVJe nach Datum der Erstinbetriebnahme - Tabelle oben - müssen bestehende Feuerungen die Stufe 1 einhalten. Die Stufe 2 gilt nur für neue Anlagen - Bestandsanlagen müssen nur Stufe 1 einhalten! Neue Anlagen ab dem 01.01.2015 müssen sofort die Stufe 2 einhalten: |